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   FG Rheinland-Pfalz, 10.04.2000 - 5 K 2268/98   

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FG Rheinland-Pfalz, 10.04.2000 - 5 K 2268/98 (https://dejure.org/2000,8525)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.04.2000 - 5 K 2268/98 (https://dejure.org/2000,8525)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. April 2000 - 5 K 2268/98 (https://dejure.org/2000,8525)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermessensreduzierung auf Null bei vorläufiger

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ermessensreduzierung auf Null bei vorläufiger Festsetzung von Kindergeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 23.01.1985 - II R 2/83

    Revision - Kostentragung - Beigeladener

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 10.04.2000 - 5 K 2268/98
    Mit ihrem Antrag, die Klage abzuweisen, hat die Beigeladene kein Kostenrisiko getragen, da es sich insoweit um einen entbehrlichen Antrag handelt, der zu keinen Mehrkosten führt (vgl. BFH-Urteil vom 23. Januar 1985 II R 2/83 , BStBl II 1985, 368 ).
  • BFH, 14.04.1999 - X R 11/97

    Baukindergeld bei getrennt lebenden Eltern

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 10.04.2000 - 5 K 2268/98
    Aufgrund des Vergleiches vor dem Familiengericht vom 15. November 1996 war S in den Haushalt beider Elternteile eingegliedert (vgl. BFH-Urteil vom 14. April 1999 X R 11/97 , BStBl II 1999, 594 ).
  • BFH, 10.08.1988 - II B 138/87

    Auferlegung außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 10.04.2000 - 5 K 2268/98
    Hat ein Beigeladener kein eigenes Kostenrisiko im Sinne des § 135 Abs. 3 FGO getragen und das Verfahren durch eigene Ausführungen auch nicht gefördert, so entspricht es nicht der Billigkeit, dass die unterliegende Partei oder die Staatskasse seine außergerichtlichen Kosten trägt (Beschluss vom 10. August 1988 II B 138/87 , BStBl II 1988, 842 ).
  • OLG Celle, 14.05.2012 - 10 UF 94/11

    Bestimmen des Empfangsberechtigten des Kindergeldes analog § 64 Abs. 2 S. 2 bis 4

    So dürfte vorliegend etwa der vom Kindesvater erklärte Widerruf seiner Zustimmung zur Auszahlung des Kindergeldes an die Kindesmutter erst für den nächstfolgenden Monat, also ab Juli 2009 zu Auswirkungen führen können (vgl. FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 10. April 2000 - 5 K 2268/98 - DStRE 2001, 134, 135 = juris).
  • FG Berlin-Brandenburg, 01.06.2010 - 4 K 4132/06

    Kindergeld: Rückwirkender Berechtigtenwechsel auf den Anfang des Monats kann

    Diese Berechtigtenbestimmung bleibt grundsätzlich wirksam, solange sie nicht von einem Berechtigten widerrufen wird (Bundesfinanzhof [BFH], Beschluss vom 11.12.2001 - VI B 214/00 -, Sammlung der Entscheidungen des BFH [BFH/NV] 2002, 484; Finanzgericht [FG] Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.04.2000 - 5 K 2268/98 -, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst [DStRE] 2001, 134).
  • FG Niedersachsen, 23.09.2003 - 15 K 542/99

    Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung und Rückforderung des gezahlten

    Denn es steht ihm jederzeit frei, die einmal erteilte Zustimmung nach § 64 Abs. 2 Satz 2 EStG zu widerrufen und sich über die Zahlungsberechtigung des Kindergeldes neu zu verständigen oder die Entscheidung des Vormundschaftsgerichts einzuholen (vgl. auch FG Neustadt Urteil vom 10. April 2000 5 K 2268/98, DStRE 2001, 134).
  • BFH, 11.12.2001 - VI B 214/00

    PKH; Kindergeld bei mehrfacher Haushaltsaufnahme eines Kindes

    Eine derartige Bestimmung bleibt grundsätzlich wirksam, solange sie nicht von einem Berechtigten widerrufen wird (vgl. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. April 2000 5 K 2268/98, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst --DStRE-- 2001, 134; Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 31. März 1999 III 1493/98, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1999, 786; Bergkemper in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, § 64 EStG Anm. 9; Schmidt/ Weber-Grellet, Einkommensteuergesetz, 20. Aufl., § 64 Rz. 4; Seewald/Felix, a.a.O., § 64 EStG Tz. 40a).
  • FG Hessen, 24.08.2010 - 2 K 2076/09

    Kindergeldberechtigung bei mehrfacher Haushaltsaufnahme eines Kindes

    Hier gelten dieselben Rechtsgrundsätze wie bei der Rückwirkung eines Widerrufs /vgl. FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 31.3.1999, III 1493/98, EFG 1999, 786; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.4.2000, 5 K 2268/98, DStRE 2001, 134).
  • LAG Hamburg, 12.01.2005 - 5 Sa 99/02

    Kindergeldanspruch bei Berechnung des fiktiven Nettoentgeltes - Bindung des

    Die Entscheidung des Vormundschaftsgerichts seinerseits bindet die Familienkasse (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. April 2000 - 5 K 2268/98 - DstRE 2001, 134; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18. September 2000 - 2 AR 42/00 - FamRZ 2001, 551) und damit auch die Arbeitsgerichtsbarkeit.
  • FG Hessen, 15.02.2011 - 5 K 341/09

    Steuerhinterziehung bei doppelter Auszahlung von Kindergeld

    Die Berechtigtenbestimmung ist so lange gültig, bis sie zurück genommen wird, und zwar durch Erklärung gegenüber derjenigen Behörde, die die ursprüngliche Erklärung entgegennahm (BFH-Beschluss vom 11.12.2001 VI B 214/00, BFH/NV 2002, 484; Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 10.04.2000 5 K 2268/98, DStRE 2001, 134).
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